Zur heutigen VGH-Verhandlung erklärt der rechtspolitische Fraktionssprecher Anton Baron MdL:

31.01.2022
Vor Gericht haben wir heute erneut eingehend unsere Argumente vorgetragen, warum wir die geänderte Hausordnung des Landtags in der jetzigen Form ebenfalls für unzulässig halten. Zum einen finden wir, dass […]

Vor Gericht haben wir heute erneut eingehend unsere Argumente vorgetragen, warum wir die geänderte Hausordnung des Landtags in der jetzigen Form ebenfalls für unzulässig halten. Zum einen finden wir, dass die Regelungsbefugnis der Landtagspräsidentin gar nicht gegeben ist. Zum anderen finden wir, dass das polizeiliche Führungszeugnis auch weiterhin ausreicht, um für die Sicherheitsbelange des Landtags zu sorgen. Denn Besucher können den Besucherdienst auch ohne Sicherheitsprüfung passieren. Mit dieser erkennungsdienstlichen Überprüfung bei Mitarbeitern im Gefahrenvorfeld eine „Abwehr für Leib und Leben“ herbeizuführen, halten wir für verfassungswidrig. Die Fraktion sieht damit die Mitarbeiter unter einen Generalverdacht potentieller Gewalttäterschaft gestellt – ohne konkreten Anlass. Dies öffnet Tür und Tor für weitere spekulative Hinweise von außen. Außerdem könnte damit eine Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten verbunden sein, mittels derer die Tätigkeiten der Abgeordneten oder die Fraktionsarbeit überwacht und analysiert werden kann – was einem Stasi-Gebaren gleichkommen. Daher sehen wir der Urteilsbegründung wohlwollend entgegen.

Anton Baron

Anton Baron

Anton Baron (geb. 1987) ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Mitglied im Präsidium. Baron zog 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg ein für den Wahlkreis 21 (Hohenlohe).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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