Der kirchenpolitische Fraktionssprecher Daniel Rottmann hat die Bestätigung des Beschlusses der Landesregierung zur Meldepflicht für Gottesdienste bei der zuständigen Polizeibehörde als einen präzedenzlosen Akt der Kontrolle kritisiert. „Bereits am 30. Januar 2021 hatte die Landesregierung eine Meldepflicht für Gottesdienste mit mehr als 10 Teilnehmern erlassen und diese Regelung am 8. März bestätigt. Auf meine aktuelle Nachfrage (Drs. 16/9912) musste die Landesregierung aber zugeben, dass es keine Erkenntnisse dazu gibt, dass sich die Meldepflicht für Gottesdienste bei der zuständigen Polizeibehörde auf irgendeine Art und Weise positiv auf das Infektionsgeschehen auswirken würde.“
Die Verordnung zur Meldepflicht für Gottesdienste in Baden-Württemberg beruht auf keiner wissenschaftlichen Grundlage, erklärt Rottmann. „Abgesehen von den ‚Corona-Auflagen‘ schießt der grün-schwarze Aktionismus weit übers Ziel hinaus und erinnert an DDR-Zeiten, da Glaubensgemeinden und -veranstaltungen kontrolliert wurden. Angesichts der bevorstehenden Wahlen rufe ich die Gläubigen auf, gegen die Meldepflicht, gegen die Kontrollmaßnahmen und gegen den Polizeivollzugsdienst in den Gottesdiensten zu stimmen. Solch einen Eingriff in die freie Ausübung der Religion hat es in der Geschichte des pietistisch geprägten Baden-Württembergs noch nicht gegeben! Derartige Kontrollmaßnahmen legen die Axt an die Wurzel der Demokratie und der Freiheit der Menschen. Dies lehnt die AfD als Freiheitspartei auch in Zukunft entschieden ab.“
