Umweltausschuss diskutiert Überlegung von Windkraftanlagen im Nordschwarzwald

24.01.2019
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Januar, über die Überlegung des Planungsausschusses des Regionalverbands Nordschwarzwald diskutiert, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, auf […]

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Januar, über die Überlegung des Planungsausschusses des Regionalverbands Nordschwarzwald diskutiert, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, auf denen möglicherweise Windkraftanlagen errichtet werden können. Die AfD-Fraktion hat dazu eine Große Anfrage gestellt, wie der Ausschussvorsitzende Dr. Bernd Grimmer (AfD/Foto) mitteilte, da die Bürger und Kommunalverwaltungen an den betroffenen Standorten diese Pläne kategorisch ablehnen.

Gegenargumente seien hauptsächlich befürchtete Einbrüche beim Tourismus, ein zu geringer Abstand der Windanlagen zur Wohnbevölkerung sowie Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftsschutz, wie Dr. Grimmer erklärte. Jedoch sei weder ein unmittelbarer Zusammenhang noch ein grundsätzlicher Widerspruch zwischen der Ausweisung von Vorranggebieten für die Energienutzung und der regionalen Tourismusentwicklung festzustellen. So würden nach Aussage des Ministeriums Erfahrungen aus unterschiedlichen Regionen zeigen, dass sich die große Mehrheit der Besucher durch Windanlagen in ihren Urlaubsregionen nicht gestört fühle. Aufgrund der Anforderungen an den Schutz der Gäste vor gesundheitsstörenden Immissionen durch Lärm, Verkehr oder Gewerbeansiedlung sei die Entscheidung für oder gegen die Errichtung von Windkraftanlagen daher immer eine Einzelfallentscheidung.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge handele es sich bei der diskutierten Entscheidung des Regionalverbandes um einen Entwurf, der erst das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchlaufen müsse. Das Ministerium habe betont, dass eine verbindliche Ausweisung von Windvorranggebieten durch diesen Beschluss nicht erfolgt sei. Der Regionalverband habe beschlossen, mit weiteren Schritten abzuwarten, bis das Umweltministerium seinen Windenergieatlas überarbeitet und neugefasst habe, um auf Grundlage einer besseren Datenlage entscheiden zu können. Dieser überarbeitete Windenergieatlas solle noch in diesem Frühjahr vorgelegt werden. 

Quelle: Pressemitteilung der Landtagspressestelle vom 24. Januar 2019

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