Daniel Rottmann: „Asylbewerber, die nicht nachweisbar minderjährig sind, müssen als volljährig eingestuft werden“

02.06.2018
Aus Anlass einer Anfrage der CDU-Landtagsfraktion gab die Landesregierung zu, dass ihr keine medizinischen Altersfeststellungsverfahren bekannt sind, die von Jugendämtern eingeleitet wurden. Von Ausländerämtern wurden seit 2017 ganze zwei Verfahren […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Aus Anlass einer Anfrage der CDU-Landtagsfraktion gab die Landesregierung zu, dass ihr keine medizinischen Altersfeststellungsverfahren bekannt sind, die von Jugendämtern eingeleitet wurden. Von Ausländerämtern wurden seit 2017 ganze zwei Verfahren eingeleitet. Dazu das Mitglied der AfD im Innenausschuss des Landtags, Daniel Rottmann: „Angesichts der zirka 7000 von den Jugendämtern in Baden-Württemberg betreuten UMA sind diese Zahlen eine erneute Bankrotterklärung von Sozial- und Innenministerium. Der Skandal des Bundesamtes für Asyl und Flüchtlinge hinsichtlich der gekauften Asylbewilligungen ist nur die Spitze des Eisberges. Wir fordern, dass endlich jeder Asylbewerber, der nicht nachweisbar minderjährig ist, als volljährig eingestuft wird.“

Flächendeckende Überprüfung aller angeblichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer mit Beweislastumkehr

Verpflichtende Regeluntersuchungen und eine Beweislastumkehr bei fehlender Mitwirkung sind bislang nicht vorgesehen. Rottmann hält die bisherige Praxis daher für inakzeptabel: „Die Behörden müssen konsequent bei jedem angeblichen Flüchtling die Personendaten feststellen, auch das Alter. Identitätsschwindler haben im Land nichts zu suchen.“ Daniel Rottmann wirft der Landesregierung politisches Versagen vor: „Nur wenn – wie in Mannheim – die öffentliche Sicherheit unter UMA zusammenzubrechen droht, suggeriert die Regierung Aktionismus und lässt die Elite der Sicherheitsbehörden, das Landeskriminalamt, ermitteln, und zwar mit hundertprozentiger Erfolgsgarantie. In allen andern Fällen geht der Schlendrian nach dem Vorbild der ‚drei Affen‘ weiter: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“.

Jugendämter sind vor Rückforderungen sicher

Wie nun ebenfalls bekannt wird, drohen den Jugendämtern auch bei noch so offensichtlichen Fehl- oder Nichtentscheidungen zur Voll- oder Minderjährigkeit der bei ihnen auflaufenden angeblichen UMA keinerlei finanzielle Sanktionen. Und dies, obwohl nach dem Gesetz den Ämtern die Fallkosten nur dann erstattet werden, wenn die Leistungen rechtmäßig erbracht wurden. „Wurden Leistungen rechtmäßig erbracht, wenn Jugendämter beide Augen zudrücken und offensichtliche Mittdreißiger als UMA durchwinken und hinterher deren Fallkosten kassieren?“, fragt sich der Abgeordnete und verneint diese Frage sofort. „Die Jugendämter müssen endlich aus ihrem Tiefschlaf geweckt und wenn nötig mit finanziellen Sanktionen daran erinnert werden, dass sie mit ihrem Nichtstun das Steuergeld hart arbeitender Bürger ‚verbrennen‘“.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

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