Der Landkreistag, der Gemeindetag, selbst die GEW äußern grundsätzlich Bedenken zum Rechtsanspruch. Diese Bedenken teilen wir von Anbeginn. Doch sowohl Landes- als auch Bunderegierung stellen sich taub und verfolgen weiterhin unbeirrt ihre ideologischen Großprojekte, die die Zukunft unserer Kinder zerstören. Der Nachmittag ist private Zeit und sollte als solche gestaltet werden. Wir brauchen keine verschulte und verwaltete Kindheit. Für freiwillige Nachmittagsbetreuung dürfen sich Land und Bund engagieren – dies ist jedoch scharf abzugrenzen von den Bildungsausgaben, zu denen das Land verpflichtet ist.
zeigt erneut ein strukturelles Problem, das längst nicht mehr übersehen werden kann. Der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Emil Sänze MdL fordert vor diesem Hintergrund eine verpflichtende Risikobewertung für den Beteiligungsbericht: „Das Land gewährt...

