„Kretschmann plagiiert jetzt unverhohlen die AfD-Lösung“. Mit diesen Worten reagiert der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Emil Sänze MdL auf die Kritik des grünen Ministerpräsidenten an der Bundesregierung. „Er drohte gar, da in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern 94 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer versichert seien, mit einem ‚Ausstieg aus der (bundesweiten) Solidargemeinschaft‘. Zwar mögen 94 Prozent versichert sein, das nicht alle mit dem gleichen vollständigen Pauschal-Schutz, von dem wir reden. Wäre die Landesregierung unserem AfD-Gesetzesantrag 17/1352 vom 1.12.2021 gefolgt, den wir nach Hochwasser-Ereignissen wie Braunsbach erarbeitet hatten, wäre die solidarische Elementarschaden-Pflichtversicherung für Hab und Gut unserer Hausbesitzer längst Realität.“
Die EU-Regelung, nach welcher die Badische Gebäudeversicherungsanstalt und die Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt 1994 abgeschafft wurden, wurde aus gutem Grund 2005 zurückgenommen, weiß Sänze. „Baden-Württemberg hat die rechtliche Freiheit, das selbst zu regeln. In der Landtags-Plenarsitzung vom 23.3.2022 hatte man uns aber großspurig auf eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz verwiesen, von der sich auf meine Kl. Anfrage (Drs. 17/2254) hin herausstellte, dass sie mit der Ausarbeitung einer konkreten bundeseinheitlichen Elementarschadensversicherung überhaupt nicht beauftragt war. Sie brauchte ein volles Jahr, nur um die Verfassungsmöglichkeit einer Bundesregelung zu prüfen, die offensichtlich gegeben ist. Natürlich kam aus Berlin nichts von Substanz – von wem auch? Die Landesregierung, die ständig über Klimarisiken jammert, trägt jetzt allein die Verantwortung für zwei verlorene Jahre.“