„Unter dem Deckmäntelchen der ‚Digitalisierung‘ die Rechte der Anwohner einzuschränken, halten wir für einen Skandal!“ Mit diesen Worten begann der landesentwicklungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL seinen Debattenbeitrag zum neuen Baurechtsgesetz. „Die grundsätzliche Absicht, baurechtliche Verfahren zu digitalisieren, ist notwendig und sinnvoll, und so hätten wir diesem Gesetzentwurf gerne zugestimmt. Wir haben aber schon in der ersten Lesung unsere Bedenken hinsichtlich der eingeschränkten Nachbarschaftsbenachrichtigung geäußert und darum einen Änderungsantrag eingereicht, der diese Einschränkung herausnimmt.“
Sie versprechen sich davon eine Beschleunigung der baurechtlichen Verfahren, genau dies wird aber vom Städtetag und vom Deutschen Anwaltsverein bestritten, weiß Goßner. „Laut der Verbände geht es hier um weitreichende Änderungen, deren Auswirkungen noch nicht abzuschätzen sind. Es scheint fast, als ob die Landesregierung nur die positiven Bewertungen ihres Gesetzentwurfes an die Abgeordneten des Landtags weitergeben möchte. Das kann es ja wohl nicht sein! Die Bürger unseres Landes verlassen sich darauf, bei Bauvorhaben benachrichtigt zu werden. Ob sie in ihren schutzwürdigen Rechten betroffen sind, möchten sie gerne selbst entscheiden. Stimmen Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu, um unserer Zustimmung nicht im Wege zu stehen.“