Der stellv. verkehrspolitische AfD-Fraktionssprecher Bernd Gögel MdL hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg begrüßt:
„Die von der Stadt erlassene Satzung war undurchdacht und handwerklich schlecht gemacht. Es ist daher ein Signal für die Rechtssicherheit, dass das Bundesverwaltungsgericht sie nun gekippt hat. Abgesehen von den formalen Mängeln, ist vor allem aber ihre Autofeindlichkeit und soziale Unverträglichkeit zu kritisieren. Eine Erhöhung um das Zwölffache ist nicht von jedem ohne weiteres zu tragen – und eine zusätzliche Verdopplung der Gebühr bei größeren Wagen erst recht nicht. Die AfD-Fraktion sieht keine Begründung für eine exorbitante Steigerung von Anwohnerparkgebühren. Wir dürfen die Bürger in dieser Zeit nicht noch weiter belasten.“