„Wenn selbst der VGH erhebliche rechtliche Zweifel an der Grundlage des Potenzialtests äußert, ist die Lage klar: Dieses Verfahren gehört sofort zurückgenommen.“ Mit diesen Worten kommentiert der stellv. bildungspolitischer AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH)
„Ein Test, der weder in Gesetz noch Verordnung klar definiert, ab wann er ‚bestanden‘ ist, taugt nicht als Türsteher fürs Gymnasium. Die Verschiebung der entscheidenden Bestehensgrenze in eine IBBW-Handreichung ist rechtsstaatlich dünn – das hat zuvor schon das Verwaltungsgericht Karlsruhe angemahnt. Wer Aufnahmeentscheidungen von Kindern auf solch wacklige Füße stellt, handelt unverantwortlich. Es braucht klare, normierte Kriterien, die transparent und gerichtsfest sind – nicht wechselnde Praxisanweisungen. Bildungspolitik ist kein Feldversuch. Es geht um Lebenswege von Kindern. Wer Bildung ernst meint, sorgt zuerst für Rechtssicherheit und Qualität im Unterricht – nicht für immer neue Prüf-Apparate. Wir lehnen die Grundschulempfehlung mit den vier Elementen prinzipiell ab und fordern stattdessen eine verbindliche Grundschulempfehlung für alle Schularten sowie in Anlehnung an Bayern eine fakultative Prüfmöglichkeit.“


