Die Debatte um die Entscheidungen des Justiz- und Migrationsministeriums in Härtefallverfahren ist für den migrationspolitischen AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL keine politische, sondern eine gesinnungsethische Moraldebatte:
„Die Empörung der Grünen verkennt den Kern: Nicht die Härtefallkommission entscheidet über ein Bleiberecht, sondern am Ende das Ministerium – und zwar rechtsgebunden nach § 23a AufenthG. Wer daraus eine moralische Pflicht zur Zustimmung konstruiert, stellt Gesinnungsethik über geltendes Recht und macht das Ausnahmeinstrument zum Seiteneingang ins Aufenthaltsrecht. Ministerin Gentges’ (CDU) Linie, nicht jeder Empfehlung zu folgen, ist rechtsstaatlich konsequent. Der Gesetzgeber wollte eine eng begrenzte Korrektur in humanitär extremen Einzelfällen – nicht die Umgehung klarer Rückführungsregeln. Genau hier unterscheidet sich unsere Haltung von grüner Wunschpolitik. Humanität ohne Rechtsbindung ist Beliebigkeit. Wir stehen für Menschlichkeit im Recht – nicht gegen das Recht.“




