Dr. Rainer Podeswa zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes: „Frivole Blockade wider besseres Wissen durch die Altparteien“

15.04.2019
Dr. Rainer Podeswa: „Hätten Sie vor zwei Jahren unseren AfD-Gesetzentwürfen zugestimmt, dann hätten wir längst eine familienfreundliche Grunderwerbsteuer wie in Bayern!“

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Dr. Rainer Podeswa: „Hätten Sie vor zwei Jahren unseren AfD-Gesetzentwürfen zugestimmt, dann hätten wir längst eine familienfreundliche Grunderwerbsteuer wie in Bayern!“

Es ist die klassische Situation: Ein zentraler Gesetzentwurf der AfD wird von den Altparteien abgelehnt und taucht in notdürftig kaschierter Form bei der FDP wieder auf. So auch heute: Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, deren Höhe in Baden-Württemberg 5 Prozent beträgt und deren Ertrag zu 38,85 Prozent an die Stadt- und Landkreise weitergereicht wird. Bereits am 1. Februar 2017 brachte die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf (Drucksache 16/1548) mit dem Ziel ein, zugunsten des Eigenheimerwerbs junger Familien den Grunderwerbsteuersatz auf 3,5 Prozent zu senken. Ebenso forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Anton Baron MdL, in der 47. Plenarsitzung am 15. November 2017 die Senkung dieser Steuer. Am 13. Dezember 2017 stellte die AfD-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag (16/3312-4) zum Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2018/2019, der angesichts der Steuer-Rekordeinnahmen des Landes vorsah, die Grunderwerbssteuer auf 3,5 Prozent zu senken und die Kreise für die entgangenen Einnahmen zu entschädigen – dafür sollten ideologische Projekte der Landesregierung gestrichen werden, die allen bürgerlichen Parteien ein Dorn im Auge sind. Am 29. Juni 2017 brachte die AfD-Fraktion ihren zweiten Entwurf zur Senkung der Grunderwerbsteuer mit ähnlichen Eckdaten ein (16/2288).

Frivole Blockade wider besseres Wissen durch die Altparteien

Für den AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Rainer Podeswa, der federführend an diesen Initiativen mitgewirkt hat, Anlass zu einer grundsätzlichen Klarstellung: „Es ist schon etwas frivol, in der knapp bemessenen Sitzungszeit dieses Parlaments heute einen Gesetzesentwurf der FDP im Plenum zu behandeln, dessen Thematik und Inhalt mir von unseren eigenen Initiativen her mehr als vertraut ist“, kritisiert Dr. Podeswa. „Ich sollte mich wohl bei der FDP herzlich bedanken, dass sie – nachdem sie zusammen mit den übrigen Altparteien dreimal unsere entsprechenden Initiativen abgelehnt hat – unsere Anliegen heute nach Inhalt und Form fast wörtlich abgeschrieben aufgreift und sich zum Anwalt der jungen Familien aufwerfen will. Mit der gelungenen Imitation durch die FDP scheinen unsere nun zwei Jahre lang von der politischen Konkurrenz bewusst verschleppten, dringend berechtigten AfD-Forderungen endlich der Verwirklichung näher zu kommen. Da sollten wir der FDP vielleicht nicht einmal vorwerfen, dass sie nicht uneigennützig handelt, weil ihre übliche Klientelpolitik nun einmal für echte Wahlerfolge nicht hinreicht. Freilich wird die FDP in den kommenden Wahlkämpfen den Bürgern erklären müssen, warum sie diesen von uns wiederholt initiierten Steuererleichterungen nicht schon vor zwei Jahren zugestimmt hat.“

Der Sachverhalt: Jungen Familien kann der Weg zum Eigenheim erleichtert werden

Seit 2011 hat sich das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer von 943 Millionen auf rund 1900 Millionen respektive 1,9 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Bei einer Rückführung des Steuersatzes von 5 Prozent auf 3,5 Prozent würde die Landesregierung immer noch mehr einnehmen als vor der Steuererhöhung – und wäre dabei noch in der Lage, den Kreisen ihre entgangenen Einnahmen zu ersetzen. „In unserem Steuerrecht gilt das Leistungsfähigkeitsprinzip, und hier sehen wir gerade junge Familien überfordert, die sich ein eigenes Heim schaffen wollen und die zu fördern der Konsens der gesamten Gesellschaft ist. Selbst als Mieter müssen diese Familien heute die Folgen einer unzweckmäßig hohen Steuer tragen, da der Hausbesitzer seine Steuerausgabe auf die Mieten umschlägt. Auch für die Mobilität der Menschen ist diese Steuer ein Hindernis“, so Dr. Rainer Podeswa.

Die grün-ideologischen Bremser

Über das politische Spektrum hinweg wird die Grunderwerbsteuer heute von AfD, FDP, SPD und CDU als unzeitgemäß hoch angesehen, weshalb die AfD die Gesetzesinitiative der FDP aus grundsätzlichen Erwägungen – um nach zwei Jahren Blockade endlich zum Ziel zu kommen – begrüßt. „Man darf aber auch nicht vergessen, wer uns bürgerlichen Parteien auf unserem guten Weg heute sozusagen wieder sein Altöl ins Müsli gießt: Die Grünen wollen keine Senkung dieser Steuer und finanzielle Besserstellung der Kreise, wollen sie doch all ihre schönen ideologischen Projekte mit diesem Geld der Bürger vorantreiben – Verbot konventioneller Heizungen, Fahrverbote, landschaftsvernichtende Windparks, Gendertoiletten“, unterstreicht der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. „Immerhin: Sollte es heute nicht klappen, hat die AfD-Fraktion noch ihren Gesetzentwurf 16/4897 zur Senkung der Grunderwerbsteuer in der Hinterhand“, lacht Dr. Podeswa. „Im Interesse unserer Bürger kommen wir gerne wieder!“

Dr. Rainer Podeswa

Dr. Rainer Podeswa

Dr. Rainer Podeswa (geb. 1957) war Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Haushalt und vertritt die AfD-Fraktion im SWR-Rundfunkrat. Dr. Podeswa wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und legte sein Mandat zum August 2023 aus gesundheitlichen Gründen nieder. Sein Nachfolger für den Wahlkreis 19 (Eppingen) ist Dennis Klecker.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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