Hans Peter Stauch: Fahrverbote in Reutlingen sind nicht nachvollziehbar

04.04.2019
Am Dienstag dieser Woche wurde bekannt, dass der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass in Reutlingen Fahrverbote für Automobile aufgrund der NOx-Überschreitung kommen sollen. Dazu sagt Hans Peter Stauch, der verkehrspolitische Sprecher […]

Am Dienstag dieser Woche wurde bekannt, dass der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass in Reutlingen Fahrverbote für Automobile aufgrund der NOx-Überschreitung kommen sollen. Dazu sagt Hans Peter Stauch, der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion: „Letzte Woche Donnerstag hat der Bundestag erst beschlossen, dass Fahrverbote unverhältnismäßig sind, wenn die 50-Mikrogramm-NOx-Grenze nicht überschreiten wird. In Reutlingen werden im städtischen Hintergrund lediglich 25 Mikrogramm NOx/m³ Luft gemessen. In der Lederstraße steht die Messstelle nicht ordnungsgemäß nach den Vorgaben der EU-Richtlinie. Dies wurde auch schon der Stadt erkannt, welche unlängst Umbaumaßnahmen angekündigt hat. Diese Messstelle ist somit momentan keinesfalls repräsentativ. Zudem haben sich die Werte an dieser Stelle von 60 Mikrogramm in 2017 auf 53 Mikrogramm in 2018 verbessert. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unverständlich und wird zur nächsten kalten Enteignung von Bürgern führen. Als AfD-Fraktion werden wir uns dagegen zur Wehr setzen und erwarten, dass die Landesregierung in die Revision geht.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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