Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat heute, 2. August 2017, den Antrag des Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner gegen seine eigene Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. Fiechtner hatte mit der Klage gefordert, wieder als ständiges Mitglied im Innenausschuss sowie im NSU-Untersuchungsausschuss als Vertreter der AfD-Fraktion eingesetzt zu werden.
„Hätte die AfD-Fraktion Herrn Dr. Fiechtner vor der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus der Fraktion ausgeschlossen, wäre der Verfassungsgerichtshof an einer Entscheidung gehindert gewesen“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Rüdiger Klos.
Die AfD-Fraktion hatte die Entscheidung über den Fraktionsausschluß ausgesetzt, um dem Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung über den Eilantrag zu ermöglichen. Darauf weist auch die Begründung im Beschluss hin.
„Als Rechtsstaatspartei wollten wir hier eine Entscheidung ermöglichen und begrüßen die klare Entscheidung des Gerichts zu unseren Gunsten. Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt und wir sehen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gelassen entgegen“, stellt der Vize-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Klos fest.
„Im Übrigen kann von einem Redeverbot im wörtlichen Sinne nicht die Rede sein“, so lachend Klos. „Wir haben lediglich dafür Sorge getragen, dass wenn jemand für die AfD-Fraktion im Plenum oder im Ausschuss spricht, sichergestellt ist, dass die Auffassung der Fraktion wiedergegeben wird. Dafür Sorge zu tragen, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung“, so Klos.