Tunnelsperrung bleibt unverhältnismäßig

18.12.2025
AfD-Fraktionschef Anton Baron MdL kommentiert das Urteil des Verfassungsgerichts zur Tunnel-Klage der AfD-Landtagsfraktion wie folgt: „Unsere Erwartungen an das Verfassungsgericht waren etwas höher. Es wäre wichtig gewesen, Leitplanken für derartige […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

AfD-Fraktionschef Anton Baron MdL kommentiert das Urteil des Verfassungsgerichts zur Tunnel-Klage der AfD-Landtagsfraktion wie folgt:

„Unsere Erwartungen an das Verfassungsgericht waren etwas höher. Es wäre wichtig gewesen, Leitplanken für derartige Eingriffe zu setzen. Diese Chance ist verpasst worden. Nun ist Landtagspräsidentin Aras (Grüne) Tür und Tor für weitere Einschränkungen geöffnet, Schade! Wir nehmen das Urteil daher zur Kenntnis, bleiben aber bei unserer politischen Bewertung: Diese Tunnelsperrung ist unverhältnismäßig und sachlich nicht begründbar. Sie erschwert die effektive Wahrnehmung unseres Mandats – und das seit Monaten. Wir fordern die Landtagspräsidentin auf, unabhängig vom heutigen Ausgang endlich eine einvernehmliche, praktikable Lösung mit allen Fraktionen zu finden: gleiche Wege, gleiche Rechte, gleiches Sicherheitsniveau – ohne Sonderregelung gegen die Opposition.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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