Rüdiger Klos MdL: Zweidrittelmehrheiten sind kein Demokratieschutz

23.07.2025
„Mit Urteil vom 21. Juli 2000 hat das Bundesverfassungsgericht Funktionszulagen im Parlament weitgehend für unzulässig erklärt – doch Baden-Württemberg hat dieses Urteil bis heute nicht vollständig umgesetzt“. Das sagte der […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

„Mit Urteil vom 21. Juli 2000 hat das Bundesverfassungsgericht Funktionszulagen im Parlament weitgehend für unzulässig erklärt – doch Baden-Württemberg hat dieses Urteil bis heute nicht vollständig umgesetzt“. Das sagte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL heute in der Landtagsdebatte. „Die aktuellen Maßnahmen gehen daher in die völlig falsche Richtung. Was wir wirklich brauchen, ist kein neues Privilegienregime, sondern ein verfassungskonformer Zustand. Die AfD fordert die Abschaffung sämtlicher Funktionszulagen für Präsidentin, Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Präsidenten und Parlamentarische Geschäftsführer. Diese Zuschläge unterlaufen die Gleichheit des Mandats und führen zu einem verfassungswidrigen Zwei-Klassen-System im Parlament.“

Auch das System der steuerfreien Kostenpauschale kritisierte Klos: „50 % Zuschlag für die Präsidentin, 25 % für Stellvertreter und Ausschussvorsitzende – das ist sachlich unbegründet und verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die AfD fordert die sofortige Abschaffung dieser Zuschläge. Und wer behauptet, mit 2/3-Mehrheiten die Demokratie zu schützen, will sie in Wahrheit aushebeln. Sie errichten einen politischen Sperrgürtel gegen den Wähler. Artikel 20 GG ist eindeutig: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus – nicht von einem Parteienkartell, das sich den Staat zur Beute gemacht hat.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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