Dennis Klecker MdL: Gericht bestätigt – politische Willkür bei Richtervorschlägen ist rechtswidrig
„Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat klargestellt, dass Kandidaten auf Vorschlag der AfD nicht pauschal aus Richtervorschlagslisten ausgeschlossen werden dürfen. Der Kreistag Heilbronn muss seine Aufstellung nun erneut vornehmen. Ein Sieg für den Rechtsstaat, der maßgebend sein wird!“, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Heilbronn, Dennis Klecker MdL, der zugleich Vorsitzender der AfD-Fraktion in besagtem Kreistag ist.
„CDU, Freie Wähler, SPD, Grüne, FDP und Linkspartei gingen gemeinsam rechtswidrig mit Spielereien der Geschäftsordnung gegen die ordnungsgemäßen Vorschläge der AfD-Fraktion für die Wahl der Verwaltungsrichter vor. Insofern zeigte sich das gewohnte Demokratieverständnis mancher, die Kandidaten alleine deswegen ablehnten, weil sie von der AfD-Fraktion vorgeschlagen wurden. Doch wer Grundrechte mit Geschäftsordnungsanträgen aushebelt, sollte seine eigene Eignung für ein politisches oder kommunales Amt überdenken. Nicht nur alle Fraktionen sind gleich zu behandeln, sondern gemäß dem neuen Urteil explizit auch alle Kandidaten. Öffentliche Ämter stehen laut Grundgesetz allen Deutschen offen – also auch AfD-Mitgliedern! Traurig, dass für diese Selbstverständlichkeit erst wieder ein Gericht bemüht werden musste.“
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AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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