Frauenrechte schützen: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion gegen die Vollverschleierung im öffentlichen Raum

29.08.2016
  Nach der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag stellt nun auch die baden-württembergische AfD-Fraktion einen Antrag auf ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum. Dr. Christina Baum, Landtagsabgeordnete und Mitglied im […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

 

Nach der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag stellt nun auch die baden-württembergische AfD-Fraktion einen Antrag auf ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum. Dr. Christina Baum, Landtagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Soziales und Integration, erklärt hierzu: „Es ist das Gebot der Stunde, deutlich zu machen, wie wir uns ein gesellschaftliches Zusammenleben vorstellen. Für uns gehört hierzu fraglos auch, dass man im öffentlichen Leben sein Gesicht zeigt.“

81 Prozent der Bürger und Bürgerinnen gegen die Vollverschleierung

Die Fraktion kommt mit dem vorliegenden Antrag dem breiten Willen der Bevölkerung nach, die das Zögern und Zaudern oder gar die Ablehnung der anderen Parteien nicht mehr nachvollziehen kann. 81 Prozent sprachen sich erst kürzlich im aktuellen ARD -"Deutschlandtrend" dafür aus, muslimischen Frauen die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu untersagen. „Wir werden sehen, ob auch die Union und die anderen Parteien unseren Worten folgt und diesen Antrag unterstützt“, so Baum. Es sei gerade vor dem Hintergrund verschiedener Terroranschläge an der Grenze zu Baden-Württemberg notwendig, wieder mehr Sicherheit zu vermitteln. Verschleierte Frauen würden hierbei eher einen negativen Beitrag leisten.

Europäischer Gerichtshof: Verschleierungsverbot ist rechtens

Das Verbot der Vollverschleierung verletzt keine Grundrechte. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der französischen Regierung  bereits 2014. Das von der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetz ist eine Aufforderung an die Muslime im Land, sich zu bekennen, zu welcher Gesellschaft sie gehören möchten. „Zu unserer Gesellschaftsordnung gehört es, offen miteinander zu kommunizieren. Dazu gehört es, sich weder zu verschleiern, noch seine Frau zu einer solchen Verschleierung zu zwingen. Diese Ordnung ist für uns nicht verhandelbar“, unterstreicht Baum.

Vollverschleierung degradiert Frauen zum sexuellen Objekt

In seinem Werk mit dem Titel: „Über den Prozess der Zivilisation“ beschreibt  der Soziologe Norbert Elias, dass der zivilisierte Mensch nicht von der Außenkontrolle abhängig ist, sondern Selbstkontrolle übt. In Europa begegnen sich demzufolge Menschen, anstelle von vorneherein sexualisierten Wesen, die ihre selbstverständliche Weiblichkeit unter einer Verschleierung verstecken müssen.

"Die Würde des Menschen ist das alles überragende Grundrecht. Diese Würde kann es für eine Frau unter der Vollverschleierung nicht geben. Diese ist frauenverachtend und niemals mit einem weiteren Grundrecht, dem der Gleichberechtigung der Frau, vereinbar", verdeutlicht Dr. Christina Baum.  Baden-Württemberg und die Politiker aller Fraktionen erhalten nun die Gelegenheit, sich als Vertreter der Aufklärung und der Frauenrechte zu positionieren.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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