Der migrationspolitische AfD-Fraktionssprecher Ruben Rupp MdL kommentiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Flüchtlingsunterkünften wie folgt:
„Das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts lässt Vernunft walten. Hätte es für jede Abschiebung noch einer gerichtlichen Durchsuchungserlaubnis für ein meist leeres Zimmer bedurft, wären die sowieso schon überaus geringen Abschiebezahlen bis fast auf Null gesunken. Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht – sollte es angerufen werden – diese Entscheidung bestätigt.“