Der digitalpolitische AfD-Fraktionssprecher Daniel Lindenschmid MdL hat die Aussagen von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, am EuGH angesiedelter Gutachter, als Bestätigung von AfD-Positionen gewertet. „Sánchez-Bordona bekräftigt die Urteile des EuGHs aus den Jahren 2014, 2016, 2018 sowie 2020 und bestätigt damit auch meine Auffassung, nach der die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten gegen das Grundgesetz sowie Europarecht verstößt.“ Dabei handelt es sich nicht um das Urteil des EuGHs in gleicher Sache, das erst in einigen Monaten zu erwarten ist, aber die Entscheidungen aus den vergangenen Jahren machen Hoffnung, dass das Gericht auch in dieser Angelegenheit im Sinne der Bürger entscheide.
Lindenschmid stellt klar: „Grundrechte sind nicht verhandelbar. Auch nicht auf Druck von Regierungen, weder zur angeblichen Abwehr von Straftaten noch zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wie zum Beispiel in Frankreich, wo mit diesem Mittel Insidergeschäfte aufgedeckt werden sollen.“ Der Versuch der noch amtierenden deutschen Regierung, mit ihren Gesetzen der europäischen Rechtsprechung zu folgen, aber trotzdem eine allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu etablieren, ist nicht akzeptabel: „Wenn, dann dürfen diese Daten nur ausnahmsweise und in einem engen gesetzlichen Rahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zur konkreten, regional begrenzten Abwehr von schweren Straftaten, mit Gefahr für Leib und Leben unserer Bürger aufbewahrt werden“, so Daniel Lindenschmid abschließend.