Zumeldung „Geldstrafen für ‚Lügenfritz‘- und ‚Pinocchio‘?“

09.06.2026
Pressemitteilung Stuttgart, 09.06.2026 „Die aktuelle Debatte um die Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen zeigt: der § 188 StGB gehört abgeschafft“. Mit diesen Worten kommentiert der AfD-Fraktionsvorsitzende Martin Rothweiler MdL die Reaktion von […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Pressemitteilung

Stuttgart, 09.06.2026

„Die aktuelle Debatte um die Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen zeigt: der § 188 StGB gehört abgeschafft“. Mit diesen Worten kommentiert der AfD-Fraktionsvorsitzende Martin Rothweiler MdL die Reaktion von Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) auf die Urteile von Öhringen und Heilbronn.

„In einer Demokratie sollten Politiker keinen besonderen strafrechtlichen Ehrenschutz genießen. Wer politische Verantwortung übernimmt, muss auch scharfe Kritik, Polemik und überspitzte Meinungsäußerungen aushalten können. Oder, wie Cem Özdemir eben richtig sagte, er ‚braucht ein dickes Fell‘. Für Verleumdung und üble Nachrede gibt es bereits die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Ein zusätzlicher Sonderparagraph für Mandatsträger ist daher überflüssig. Er vermittelt den Eindruck, als müssten Politiker vor den Bürgern geschützt werden, statt sich ihrer Kritik zu stellen. Eine freiheitliche Demokratie lebt von selbstbewussten Bürgern, die kontroverse Meinungen aushalten und auf Kritik mit Gegenrede statt mit Strafanzeigen reagieren. Der politische Streit gehört in die Öffentlichkeit und nicht vor die Strafgerichte. Wer Macht ausübt, muss mehr Kritik ertragen können als der Durchschnittsbürger – nicht weniger. Die Meinungsfreiheit bewährt sich gerade dort, wo Äußerungen unbequem, scharf oder provokant sind.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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