„Das heutige Urteil enthält wesentliche Aussagen, die über das politische Tagesgeschäft hinausreichen“. Mit diesen Worten kommentiert Fraktionschef Anton Baron MdL das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs. „Hierzu zählt, dass die Rechte einer einzelnen Landtagsfraktion gestärkt worden sind: Ausdrücklich hat der Verfassungsgerichtshof einer Oppositionsfraktion das Recht zugebilligt, eine Wächterrolle zum Schutz künftiger Parlamente einzunehmen. Die Bedeutung der Regelungen zur Schuldenbremse gem. Art. 84 LV wurden ebenfalls dahingehend bestätigt, dass dadurch die Ermessensspielräume zukünftiger Haushaltsgesetzgeber bei der Kreditaufnahme begrenzt werden. Dies gilt unabhängig davon, dass der Verfassungsgerichtshof die konkret angegriffenen Kreditermächtigungen als verfassungsgemäß eingestuft hat. Im Übrigen erinnere ich daran, dass unsere Fraktion neben dem dritten auch schon den zweiten Nachtrag zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu Fall bringen wollte, der neue Schulden in Milliardenhöhe zur Bewältigung der Corona-Krise vorsah. Insofern bleibt Rülkes Vorstoß ein Plagiat.“
Zu den jüngsten Forderungen von Fridays for Future, BUND und weiteren Verbänden nach einem Klimasofortprogramm für Baden-Württemberg erklärt Dr. Uwe Hellstern MdL, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. "Mit größtem Befremden ist...