Pressemitteilung – Stuttgart, den 29.09.2016
Der AfD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Stauch weist den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes zurück. „Vor zwei Jahren hat die CDU der grün-roten Landesregierung noch konzeptionslose Flickschusterei und bloße Ideologie bei der Verabschiedung des Jagdgesetzes vorgeworfen. Jetzt wird dieser Kurs genauso fortgeführt“, ärgert sich der Abgeordnete für Hechingen-Münsingen. „Hier soll so getan werden als nehme man sich dem fehlerhaften Jagdgesetz tatsächlich an. Aus den Nebenabsprachen ergibt sich aber ganz deutlich, dass CDU und Grüne überhaupt keine Novellierung des Jagdgesetzes wollen“, so Stauch.
Bürokratie bleibt bestehen
Nach den Plänen der Landesregierung soll bei den Konzeptionen für die Rehwildfütterung lediglich die Flächengröße reduziert werden. „Die Konzeption ist und bleibt ein überflüssiger bürokratischer Aufwand für die Jäger. Noch immer besteht offenbar Misstrauen gegenüber den Jägern. Wir sind hingegen der Ansicht, dass die Waidmänner vor Ort sehr viel besser beurteilen können wie gefüttert werden muss als das Ministerium in Stuttgart“, erklärt Stauch.
Jäger wieder handlungsfähig machen
Auch die Regelungen zur Schwarzwildbejagung seien laut Stauch nicht nachvollziehbar. Einerseits sollten die Jäger für Wildschäden aufkommen und andererseits seien die Möglichkeiten eingeschränkt diese Schäden effektiv zu reduzieren. Sinnvoll wäre es auch während der Jagdruhezeit die Kirrung des Schwarzwildes zu erlauben. „Vielleicht sollte sich die Landesregierung darauf besinnen, dass die Jäger einen Dienst an der Allgemeinheit leisten und keine Vorgaben von oben herab brauchen. Die AfD befürwortet eine praxisgerechte Änderung des JWMG, lehnt aber diese Flickschusterei ab“, so Stauch.