AfD will auch praxisnahe und beruflich orientierte Schulen stärken

23.07.2017
AfD begrüßt die bessere Finanzierung für Privatschulen „Wir setzen uns für die Weiterentwicklung des Bruttokostenmodells ein, damit die Privatschulfinanzierung sich künftig an den wirklich entstandenen Kosten orientieren kann“, erklärt der […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

AfD begrüßt die bessere Finanzierung für Privatschulen

„Wir setzen uns für die Weiterentwicklung des Bruttokostenmodells ein, damit die Privatschulfinanzierung sich künftig an den wirklich entstandenen Kosten orientieren kann“, erklärt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Dr. Rainer Balzer. Die bessere Finanzierung bedeutet Planungssicherheit für die Schulen. Nachmittagsbetreuung und Ganztagsschule beispielsweise sollten prozentual zur Inanspruchnahme auch in das Bruttokostenmodell einbezogen werden, meint Balzer. „Die AfD ist kein Befürworter der Ganztagsschule, doch für viele Alleinerziehende oder berufstätige Eltern ist sie eine Notwendigkeit. Ähnliches gilt für Inklusionskinder.“

Die Neuerung, dass Schulen, die auf das Schulgeld ganz oder teilweise verzichten, einen Schulgeldausgleich erhalten, schließt gegenwärtig alle beruflichen Schulen von diesem Ausgleichsanspruch aus. „Wir wollen gerade die praxisnahe und beruflich orientierte Schule stärken“, sagt Balzer. „Die beruflichen Schulen als Gegensatz zu den allgemeinbildenden Schulen zu sehen, entspricht nicht mehr der Realität. Berufliche Gymnasien haben heute durchaus eine allgemeinbildende Funktion, auch wenn sie aus historischen Gründen nicht dazu gerechnet werden. Daher sollten auch sie in den Genuss des finanziellen Ausgleiches für nicht erhobenes Schulgeld kommen.“

Bürokratischer Aufwand für Berichtspflicht ist zu hoch

„Die Einführung einer Berichtspflicht aller anspruchsberechtigten Schulen, die Höhe ihrer Eigenleistungen alle zwei Jahre offenzulegen, halten wir für falsch“, so Balzer. Dies sei mit enormem Bürokratieaufwand verbunden, gerade wenn die Eigenleistungen der Schulen auf der Arbeit Ehrenamtlicher beruhe. Diese Berichtspflicht sollte nur für Schulen gelten, die einen Anspruch auf Schulgeldersatz erheben. „Die Frage, woher die restlichen zehn Prozent der Finanzierung im Bruttokostenmodell kommen sollen, muss dringend geklärt werden, da hier unterschiedliche Interpretationen aufeinandertreffen“, gibt Balzer zu bedenken. „Wir sollten kein Gesetz verabschieden, bei dem schon zu Beginn starke Interpretationsunterschiede zu bemerken sind. Streitereien, auch vor Gericht, wären damit vorprogrammiert.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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