Gesetzentwurf der FDP zum Verschleierungsverbot – Weitere Ausbreitung des radikalen Islam muss verhindert werden

14.03.2017
Die meisten Referenten und Experten der Anhörung zum FDP-Gesetzesentwurf weisen auf juristische Konflikte mit dem Grundgesetz Art. 4 zur Ausübung der Religionsfreiheit hin. Deshalb konnten sie dem Entwurf nur eingeschränkt […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Die meisten Referenten und Experten der Anhörung zum FDP-Gesetzesentwurf weisen auf juristische Konflikte mit dem Grundgesetz Art. 4 zur Ausübung der Religionsfreiheit hin. Deshalb konnten sie dem Entwurf nur eingeschränkt zustimmen, wenn überhaupt. Der Islamwissenschaftler Dr. Thomas Tillschneider geht jedoch weiter. Er fordert die Vollverschleierung komplett und den Schleier, der das Gesicht frei lässt, teilweise, etwa im öffentlichen Dienst zu verbieten. „Alle Formen des islamischen Schleiers bringen das Prinzip der Geschlechtersegregation zum Ausdruck. Schon allein aus diesem Grund stehen sie im Widerspruch mit der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung der Frau“, erklärt Dr. Christina Baum, die frauenpolitische Sprecherin.

Klares Signal an den radikalen Islam

Zuvor hatte Memet Kilic vom Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat bereits vollumfänglich dem Gesetzentwurf zugestimmt, dieser ging ihm allerdings nicht weit genug. Wie Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime sprach auch er sich nicht nur für ein vollständiges Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum aus, sondern bezog sogar ausdrücklich das Tragen eines Kopftuches mit ein. Es ginge dabei um ein klares Signal an den radikalen Islam, der Frauen lediglich als einen wertlosen Gegenstand betrachte, über den man nach Belieben verfügen kann. Ein Verbot der religiösen Symbole würde die islamische Frauenbewegung stärken.

Zustände wie in Frankreich verhindern

Im Gegensatz zu allen anderen Rechtsexperten sah Memet Kilic keinerlei Konflikte mit dem Grundgesetz Art. 4 (Religionsausübung). Er hob ausdrücklich hervor, dass allein die Einhaltung der GG Art. 1, 2 und 3 ein solches Verbot rechtfertigen würde. Wenn es in Deutschland nicht gelänge, die weitere Ausbreitung des radikalen Islam zu verhindern, würden wir in zehn Jahren Zustände wie heute in Frankreich erleben, warnt Kilic. „Das muss mit allen Mitteln verhindert werden. Parallelgesellschaften dürfen nicht hingenommen und schon gar nicht gefördert werden“, fordert die AfD-Abgeordnete Baum. Memet Kilic unterstreicht: „Nur eine klare Bereitschaft zur Verteidigung unserer freiheitlichen Werte kann eine solche Entwicklung aufhalten.“ Im anschließenden persönlichen Gespräch mit der AfD-Abgeordneten Dr. Christina Baum und Carola Wolle sprachen sich Kilic und Ahadi noch einmal ausdrücklich dafür aus, sich gemeinsam mit der AfD für ein vollständiges Verbot von Kopftuch und Vollverschleierung im öffentlichen Raum einsetzen zu wollen. „Wir freuen uns sehr über diese Unterstützung“, so Baum.

 

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

Weitere Pressemitteilungen:

Zumeldung „So frei ist die deutsche Wissenschaft“
Zumeldung „So frei ist die deutsche Wissenschaft“

Der bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Balzer hat die Ergebnisse der Studie des Deutsche Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) zu Zensurkultur und akademischer Redefreiheit an Universitäten als alarmierend bewertet:„Der Mannheimer...

Weiterlesen
Genderdeutsch ist keine Amtssprache
Genderdeutsch ist keine Amtssprache

„Wir erkennen die geleistete fachliche Arbeit ausdrücklich an und danken hier insbesondere den Mitarbeitern.“ Das sagte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL heute in der Landtagsdebatte zum Datenschutz-Tätigkeitsbericht. „Besonders hilfreich...

Weiterlesen
Startseite 9 Pressemitteilung 9 Gesetzentwurf der FDP zum Verschleierungsverbot – Weitere Ausbreitung des radikalen Islam muss verhindert werden