Gesetz zur Entsorgung von Bau-Styropor würde bundesweite Kosten von bis zu 24,5 Milliarden Euro verursachen

13.03.2017
Pressemitteilung – Stuttgart, den 10.03.2017 Dämmplatten aus Styropor wurden lange als Wundermittel zur Energieeinsparung gefeiert. „Dabei werden bei ihrer Herstellung große Mengen CO2 freigesetzt. Davon war bei linksgrünen Weltverbesserern natürlich nie […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Pressemitteilung – Stuttgart, den 10.03.2017

Dämmplatten aus Styropor wurden lange als Wundermittel zur Energieeinsparung gefeiert. „Dabei werden bei ihrer Herstellung große Mengen CO2 freigesetzt. Davon war bei linksgrünen Weltverbesserern natürlich nie die Rede“, sagt Emil Sänze. Stattdessen wurde das Flammschutzmittel HBCD von der EU-Kommission zum 30.09.2016 als gefährlich eingestuft. Der Bundesrat hatte das Gesetz zur Sonderentsorgung einfach durchgewinkt, ohne die Folgen zu bedenken. „Ein regelrechter Schildbürgerstreich“, kanzelt Sänze die Aktion ab. Die Entsorgungsbetriebe verweigerten die Annahme der Dämmplatten, da die getrennte Verbrennung von Styropor aufgrund der Erdölbeständigkeit und der Volumenintensität sehr aufwändig ist. „In Baden-Württemberg hat nur eine einzige Verbrennungsanlage die Genehmigung zur Entsorgung von HBCD-haltigem Dämmmaterial beantragt“, erklärt Sänze. Als sich kurz darauf die Berge ausgedienter Dämmplatten auftürmten, die wegen des enthaltenen Flammschutzmittels nicht mehr verbrannt werden durfte, musste der Bundesrat dieses unsinnige Gesetz rückgängig machen und befristete die Ausnahme auf ein Jahr.

Explodierende Kosten – unnötiger Sonderaufwand

„Dabei sollte es bleiben“, fordert der AfD-Abgeordnete Emil Sänze. „Beim getrennten Verbrennen von Styropor wird das HBCD-Molekül genauso zerstört wie beim Verbrennen zusammen mit sonstigem Bauschutt.“  Schätzungen zufolge existiert in Baden-Württemberg ein Bestand von etwa 350 000 Tonnen an HBCD-haltigen Dämmstoffen oder etwa 17,5 Millionen Kubikmetern Polystyrol-Hartschaum. Bundesweit sollen es etwa 3.5 Mio. Tonnen sein. „Bei 7 000 Euro Entsorgungskosten für eine Tonne wären auf diese Weise bundesweit Gesamtkosten von 24,5 Milliarden Euro entstanden“, rechnet Sänze vor. „In Baden-Württemberg läge die Höhe der Kosten bei etwa 2,45 Milliarden Euro.“

Kosten-Nutzen-Analyse für Gesetze

 „Wir brauchen für jedes Gesetz eine Kosten-Nutzen-Analyse. Nur so können wir zukünftig derartige Fehlentscheidungen verhindern“, meint Sänze. „Doch noch ist das Gesetz nur befristet gekippt worden. Es ist unfassbar, dass ein derartiges Gesetz von unseren Institutionen beschlossen werden konnte und unbemerkt in vollkommener Unkenntnis den Bürgern zugemutet wurde. Noch tragischer ist jedoch, dass wir Gefahr laufen, denselben Fehler noch einmal zu begehen, da das Gesetz nicht endgültig gestoppt, sondern nur ausgesetzt wurde“, so Sänze. „Ist eine Entsorgung durch Verbrennungsanlagen nicht wirtschaftlich möglich, besteht erhöhte Gefahr, dass das Styropor umweltgefährdend gelagert oder illegal entsorgt wird. Die Gefahren für Umwelt und Menschen sind dann enorm“, warnt Sänze.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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Telefon: 0711 – 2063-5000

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