Pressemitteilung – Stuttgart, den 18.10.2016
Die AfD-Fraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, gegen eine Ablehnung des Untersuchungsausschusses zu klagen. „Wir wollen alle Chancen nutzen, nachdem das Parteienkartell nichts unversucht gelassen hat, um diesen Ausschuss zu verhindern“, sagt Fraktionschef Jörg Meuthen.
Juristische Empfehlung im Sinne der Kartellparteien
Der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss hat dem Parlament empfohlen, den von der AfD und der ehemaligen ABW-Fraktion gestellten Antrag abzulehnen. Grundlage dafür ist ein Gutachten der Landtagsjuristen. Der Ausschuss begründete seine Empfehlung damit, dass der Antrag prinzipiell zulässig, jedoch nicht minderheitengeschützt sei, weil er nicht von zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien, sondern von zwei Fraktionen mit Mitgliedern einer Partei gestellt worden ist.
Minderheitenschutz ausgehöhlt
„Dies wurde nur möglich, weil alle Parteien im Landtag innerhalb kürzester Zeit eine Novelle des Untersuchungsausschussgesetzes beschlossen haben“, sagt Fraktionsvize Bernd Gögel.
„Die Kartellparteien wollten damit der AfD schaden und haben zusätzlich den Minderheitenschutz ausgehöhlt“, ergänzt sein Vorstandskollege Emil Sänze.
Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen
„Die AfD-Fraktion wird den Gang zum Staatsgerichtshof nicht scheuen“, so Meuthen. „Die Gefahr des Linksextremismus wurde viel zu lange unter den Teppich gekehrt. Das zeigt sich auch an der Entschiedenheit, mit der alle Parteien den Untersuchungsausschuss verhindern wollen. Wir werden deshalb mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen angehen.“