Kein Einreiseanspruch für ausländische Staatsoberhäupter

13.03.2017
Bundesverfassungsgericht verneint Einreiseanspruch „Türkischen Wahlkampf auf deutschem Boden darf es nicht geben. Für ein entsprechendes Verbot hat die Bundesregierung auch die rechtlichen Mittel, nur fehlt es ihr offenbar am nötigen […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Bundesverfassungsgericht verneint Einreiseanspruch

„Türkischen Wahlkampf auf deutschem Boden darf es nicht geben. Für ein entsprechendes Verbot hat die Bundesregierung auch die rechtlichen Mittel, nur fehlt es ihr offenbar am nötigen Mut, Erdogan die Stirn zu bieten“, sagt der AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Jörg Meuthen. Demgemäß stellt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.03.2017 (Az. 2 BvR 483/17) fest, dass ausländische Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland haben. Ein Anspruch, ihre amtlichen Funktionen in Deutschland auszuüben, könne sich weder auf das Grundgesetz noch auf Völkerrecht stützen.

Verfassungsbeschwerde gegen türkischen Wahlkampfauftritt in Oberhausen

Anlass für den Richterspruch war die Verfassungsbeschwerde gegen einen Wahlkampfauftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim am 18. Februar 2017 in Oberhausen. „Unter Ausnutzung der demokratischen Freiheiten Deutschlands für eine Verfassungsänderung zugunsten einer präsidialen Diktatur in der Türkei zu werben, so etwas dürfen wir nicht widerstandslos dulden“, so Meuthen weiter.

Bundesregierung ignoriert höchstrichterlichen Beschluss

Das Bundesverfassungsgericht hat den vorhandenen Spielraum der Bundesregierung unmissverständlich klargemacht. Nun liegt der Ball im Feld des Auswärtigen Amtes. Doch weder Regierung noch Amt denken daran, den Ball auch aufzunehmen. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer macht mit Bezug auf die grundgesetzlich-geschützte Meinungsfreiheit klar: „Was wir von anderen fordern, sollten wir eben selber leben.“ Doch gerade die Berufung auf das Grundgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall ausgeschlossen. „Offensichtlich schert sich die Bundesregierung nur noch dann um höchstrichterliche Beschlüsse, wenn sie ihr auch genehm sind“, so Meuthen.

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