AfD-Antrag auf Redezeitverlängerung abgelehnt
Gegen dieses Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo hegt die AfD größte Bedenken sowohl inhaltlicher wie formaler Natur. Der AfD-Antrag auf Redezeitverlängerung von 5 auf 10 Minuten gemäß § 83 a Geschäftsordnung des Landtages zur ersten Beratung (16/1582) des "Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes" wurde von CDU, Grüne, SPD und FDP abgelehnt.
Überrumpelungstaktik fehlgeschlagen – Wahlvolk soll sich wehren
Ein solches Gebaren entbehrt jeder gebotenen Transparenz. Mit dieser Überrumpelungstaktik wird man die Akzeptanz der Wähler nicht gewinnen. Eine basisdemokratische Beteiligung der Bevölkerung gehört zu den wichtigsten Kernthemen unseres Parteiprogramms. Die AfD unterstützt im Sinne die Initiative des Steuerzahlerbundes für einen Volksantrag.