Deutschland muss wehrhaft sein – auch und besonders gegen Erdoğan

08.03.2017
Erdoğan führt Merkel vor In respektloser Kolonialherren-Manier lässt der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan wissen, dass er auch in Deutschland nach Belieben Wahlkampfreden halten und sonst einen Aufstand machen werde. […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Erdoğan führt Merkel vor

In respektloser Kolonialherren-Manier lässt der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan wissen, dass er auch in Deutschland nach Belieben Wahlkampfreden halten und sonst einen Aufstand machen werde. „Dass Erdoğan unserer Regierung keinen Respekt zollt, spricht Bände und sollte den schon länger hier Regierenden zu denken geben“, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Jörg Meuthen in seiner heutigen Plenumsrede.

Deutschland als Wahlkampfarena türkischer Regierungsmitglieder

Erdoğan nutzt deutschen Boden als Wahlkampfarena mit dem Ziel, die Demokratie in der Türkei zugunsten einer präsidialen Diktatur abzuschaffen. „Türkische Regierungsmitglieder touren unangemeldet durch Deutschland, um Wahlkampf zu machen, ohne dabei die Bundesregierung zu informieren. Doch Merkel & Co. schweigen, kuschen und ducken sich weg – das ist die Inkarnation politischer Peinlichkeit“, so Meuthen weiter.

Deutschland muss seine Souveränität verteidigen

Während Bundeskanzlerin Merkel Erdoğans unfassbaren Nazi-Affront unerwidert lässt, bekunden zehntausende jubelnder Erdogan-Anhänger ihre Deutschlandverachtung und genießen gleichzeitig die sozialstaatlichen Privilegien unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Unter der Willkürherrschaft Erdoğans ist die Türkei in puncto Pressefreiheit hinter Pakistan, Kambodscha und Äthiopien weltweit auf dem 151. Platz abgerutscht. „Deutschland muss seine Souveränität verteidigen. Und zu dieser Verteidigung der Souveränität gehört, wenn es nicht anders geht, auch ein Einreiseverbot für Erdogan und seine Paladine. Was wir brauchen, ist klare Kante“, fordert Meuthen.

Kein türkischer Wahlkampf auf deutschem Boden

„Türkischen Wahlkampf auf deutschem Boden darf es nicht geben“, sagt Meuthen. Die Versammlungsfreiheit gilt nicht für Versammlungen, die mehrheitlich von Nicht-Deutschen organisiert werden, weil diese nicht Träger des in Art. 8 GG festgeschriebenen Grundrechts sind. Die „Bundesregierung hat also eine rechtliche Handhabe, nur fehlt es ihr offenbar am nötigen Mut, auch einmal unbequemes Recht anzuwenden“, schlussfolgert Meuthen.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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