Pressemitteilung – Stuttgart, den 08.02.2017
Antrag beruhte auf einem Irrtum
Anlässlich seiner heutigen Plenumsrede nutzte der Fraktionsvorsitzende Dr. Jörg Meuthen die Gelegenheit, um öffentlich bekannt zu geben, dass der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Streichung des Zuschusses für die finanzielle Unterstützung der NS-Gedenkstätte in Gurs zurückgezogen werde. „Dieser Antrag beruhte auf einem Irrtum meiner Fraktion“, so Dr. Meuthen. Man sei davon ausgegangen, dass es sich um einen neuen Haushaltsposten handele und nicht um eine Umwidmung bereits in den Vorjahren bewilligter Mittel.
Ende Januar beschlossen, Antrag zurückzuziehen
Die AfD-Fraktion hat das zwischenzeitlich geprüft und sich auch mit der vorgesehenen Mittelverwendung eingehend befasst. Bereits Ende Januar hat die Fraktion entschieden, diesen Antrag zurückzuziehen, weil er auf fehlerhaften Annahmen beruhte. „Wir haben kein Problem damit, auch einmal einen Fehler zuzugeben“, sagt Dr. Meuthen. Der Fehler ist bedauerlich, muss aber vor dem Hintergrund einer dreistelligen Zahl von Anträgen gesehen werden.
Antisemitismus- und Rassismuskeule gegen AfD
Die künstlich befeuerte Diskussion um diesen quantitativ eher untergeordneten Haushaltstitel zeigt die unsachliche und realitätsferne Skandalisierungsabsicht der etablierten Parteien. „Hier schwingt man mal wieder völlig unbegründet die Antisemitismus- und Rassismuskeule und versucht uns in die rechtsradikale Ecke zu drängen“, so Meuthen.
AfD-Antrag 200.000 Euro für Rekonstruktion jüdischer Friedhöfe in Baden-Württemberg abgelehnt
Der AfD-Antrag zur Bereitstellung von 200.000 Euro für die Rekonstruktion historischer jüdischer Friedhöfe und Gedenkstätten in Baden-Württemberg wurde hingegen von CDU, Grünen, FDP-DVP und SPD ohne jede sachliche Auseinandersetzung abgelehnt – ebenso wie sämtliche Änderungsanträge der AfD-Fraktion. „Auch das ist Teil der diffamierenden Schmutzkampagne gegen uns und belegt die heuchlerische Pseudo-Moral der Kartellparteien.“