Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat in seinem Debattenbeitrag zum 38. Tätigkeitsbericht des Landes-Datenschutzbeauftragten dem bisherigen Amtsinhaber Dr. Brink gedankt. „Nicht nur meine Fraktion hätte sich gewünscht, dass der Abgang von Dr. Brink nicht mit dem Odium des ‚Weggemobbtwerdens“ verbunden gewesen wäre. Denn er hatte zum Ärger dieser Regierung immer wieder auf Fehler hingewiesen, so auch bei der Strobl-Affäre. Leider hat es diese Regierung versäumt diesem begründeten Verdacht auszuräumen.“
Daneben kritisierte Klos die Gender-Wortwahl des Berichts. „Die erste politische Gruppierung, die von oben herab den Deutschen eine andere Sprache aufoktroyieren wollte, war ab 1933 an der Macht und wollte ‚Studenten‘ in ‚Studierende‘ ändern. Der Landtag von Baden-Württemberg steht hinter den Anforderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes selbstverständlich nicht zurück, in dem es heißt ‚Die Gerichtssprache ist deutsch‘. Laut Rat für deutsche Rechtschreibung beeinträchtigt die Verwendung von Satzzeichen oder typografischen Zeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit. Leider wird im Bericht, der mit Steuergeldern verfasst wurde, an mindestens 258 Stellen gegen diese Vorgabe verstoßen. Wir fordern, dass dem Landtag nur Berichte vorgelegt werden, die den gesetzlich geltenden Anforderungen und denen des Rates entsprechen.“