Der stellvertretende AfD-Fraktionssprecher für Justiz Ruben Rupp MdL fordert in einem AfD-Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes die Beflaggung der Dienstgebäude mit der Bundesflagge:
„Das Landeshoheitszeichengesetz widmet der Beflaggung wenig mehr als einen kümmerlichen Paragraphen und überlässt es der Verwaltung, mittels einer Verwaltungsvorschrift die Präsentation des Landes und des Bundes zu regeln, was zum Beispiel in Frankreich für den Gesamtstaat der Präsident höchst selbst entscheidet. Das Gesetz regelt indes nur die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes mit der Landesflagge. An ganzen 14 Tagen im Jahr sind sogenannte „Flaggentage“. Viele davon ausschließlich nur wegen trauriger Ereignisse. Warum nur das Staatsministerium und das neue Schloss täglich beflaggt sind, bleibt ein Geheimnis, dessen Grund wahrscheinlich das Staatsministerium selber nicht einmal kennt.“
Einer öden Verwaltungsvorschrift bleibt es überlassen, mit der Landesflagge gleichzeitig die Bundesflagge anzuordnen, moniert Rupp. „Das sollte geändert werden, und da echter Patriotismus nur bei der AfD Wiederhall findet – ändern wir diesen Zustand heute. Wir werden in einem Änderungsantrag und einem weiteren Gesetz die Ausnahmen beim Staatsministerium und beim Neuen Schloss flächendeckend zur Regel machen und die tägliche deutsche Beflaggung aller Landesgebäude einschließlich der Schulen einfordern. In manchen Ländern, die nicht gerade als faschistische Diktaturen bekannt sind, ziehen sogar Schulkinder vor dem Unterricht die Nationalflagge hoch. Vorbildlich.“