Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat heute Vormittag der Kretschmann-Regierung die zweite juristische Ohrfeige verpasst: Weil das Einfrieren der Alarmstufe II rechtswidrig ist, wird das Verbot der Teilnahme nicht geimpfter Studenten an den Präsenzvorlesungen der Hochschulen des Landes ab Montag aufgehoben.
 
In seinem Beschluss schrieb das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg Kretschmann ins Stammbuch, dass die höchste Warnstufe im Land nicht losgelöst von den daran gekoppelten Hospitalisierungszahlen aufrechterhalten werden kann. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten abgekoppelt von den wahren Zahlen nicht weiter in Kraft bleiben.
 
Mit anderen Worten: Einfach auf Verdacht die Grundrechte von Bürgern massiv einzuschränken ist – wer hätte das gedacht – verfassungswidrig. Aber mit den Grundrechten hat es Kretschmann ohnehin nicht so, forderte der Alt-Maoist doch schon im Frühsommer 2021 ein „härteres Pandemie-Regime“ ohne nervige rechtliche Beschränkungen in Form des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.