„Die Informationsfreiheitsgesetze waren in Deutschland schon immer Ergebnis schwerer Geburten, in Baden-Württemberg leider erst recht – und sie sind es immer noch.“ Mit diesen Worten begann der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL seinen Debattenbeitrag zum 3. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht des Landes-Datenschutzbeauftragten. „Ausgerechnet unter der grünen Ägide wurde die Informationsfreiheit erst 2016 gesetzlich verankert – und steht im Länderranking auf dem vorletzten Platz. Hier wünschen wir von der AfD uns endlich, dass die Grünen ihren eigenen Idealen nachkommen.“

Zwar steht die Fortentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag, doch das muss nichts bedeuten, weiß Baron. „Ein Transparenzgesetz müsste nach unserer Überzeugung zweierlei enthalten: einerseits den Abbau von Hindernissen, die dem Bürger die Lust nehmen sollen, vom Gesetz Gebrauch zu machen. Hier sind in erster Linie die hohen Gebühren zu nennen. Parallel dazu muss dafür gesorgt werden, dass ein Transparenzgesetz nicht von Querulanten missbraucht werden kann. Zum Schluss darf ich im Namen meiner Fraktion dem scheidenden Beauftragten für seine Arbeit der vergangenen Jahre danken. Wir hätten Sie, Herr Dr. Brink, sehr gern weiterhin in dieser Position gesehen. Sie waren all die Jahre ein Garant als auch ein Vorbild für objektive, unbestechliche Amtsführung.“