„Die grundgesetzliche Vorgabe, Beamte ausschließlich nach Leistung auszuwählen, findet in der Praxis leider selten Beachtung.“ Mit diesen Worten begann der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL seinen Debattenbeitrag zur Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes. „Ausschlaggebend sind die persönlichen Befindlichkeiten zwischen Beurteiler und Beurteiltem. Und wehe, einer wagt mal ein aufmüpfiges Wort. Dann sind die Karriereträume zu Ende, egal wie befähigt und leistungsstark der Beamte ist. Je höher Beförderungen stattfinden, umso eher stoßen die Betroffenen in die politische Sphäre vor. Das wird jeder langjährige Beamte bestätigen können.“
Und schon stoßen wir auf eine fragwürdige Verquickung von Politik und Beförderung, moniert Baron. „Solche, im Halbdunkel von Behördenapparaten stattfindenden Prozesse muss man bei Gesetzesvorhaben immer mitdenken. Auffallend ist schon, dass praktisch kein Vorschlag der beteiligten Fachverbände auf Gegenliebe beim Justizministerium stieß. Sie wurden samt und sonders abgebügelt. Wir sind daher misstrauisch, ob die vorliegende Regelung die Unabhängigkeit der Justiz stärkt. Das hätten wir uns anders gewünscht. Die Richter sollten ihre Unabhängigkeit nutzen, und auf eventuelle Fehlentwicklungen deutlich hinweisen.“