Ruben Rupp MdL: Die Landessregierung liefert einmal mehr Worthülsen ohne Inhalt

30.05.2022
„Es ist ein Armutszeugnis, wenn jetzt nach mehreren Monaten die Landesregierung einmal mehr den von Corona-Maßnahmen drangsalierten Unternehmern erklärt, dass eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums rückwirkend ‚nicht möglich‘ sei.“ Mit diesen […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

„Es ist ein Armutszeugnis, wenn jetzt nach mehreren Monaten die Landesregierung einmal mehr den von Corona-Maßnahmen drangsalierten Unternehmern erklärt, dass eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums rückwirkend ‚nicht möglich‘ sei.“ Mit diesen Worten reagiert der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Ruben Rupp MdL auf die Ankündigung der Wirtschaftsministerin, wonach beim Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe eine rückwirkende Änderung des Betrachtungszeitraums nicht möglich sei. „Diese unter Bezugnahme auf ein von der Wirtschaftsministerin selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vertretene Auffassung muss kritisch hinterfragt werden, zumal in anderen Bundesländern hier in der Vergangenheit teilweise eine andere Verfahrenspraxis festzustellen war. Es geht daher auch nicht allein um eine rückwirkende Änderung des Betrachtungszeitraums, sondern um das grundsätzliche Versäumnis der Landesregierung, nicht von Beginn an auf eine umfassend flexible Verfahrenspraxis zur Umsetzung der Corona-Soforthilfe hingewirkt zu haben.“

Wenn die Wirtschaftsministerin jetzt lediglich erklärt, „alle Spielräume für großzügige Lösungen bei der Schlussabrechnung nutzen“ zu wollen, sind dies einmal mehr leere Worthülsen ohne Inhalt, befindet Rupp. „Ratenzahlungen oder Stundungen reichen ebenso wenig aus wie ein Erlass, wenn sich dieser lediglich auf Ausnahmefälle beschränkt. Die AfD-Fraktion fordert daher, dass diejenigen wirtschaftlichen Schäden, die durch die fehlende Flexibilität im Corona-Rückmeldeverfahren entstehen, grundsätzlich auf Landesebene übernommen werden. Hier sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, die dementsprechend eine politische Bringschuld zu erfüllen hat.“

Ruben Rupp

Ruben Rupp

Ruben Rupp (geb. 1990) ist stellv. Vorsitzender im Ständigen Ausschuss sowie Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Rupp wurde 2021 in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt für den Wahlkreis 25 (Schwäbisch Gmünd).

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