Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL hat die heutige Entscheidung des VGH zur Rechtswidrigkeit von 2 G im Einzelhandel als „weitere Ohrfeige für Ministerpräsident Kretschmann“ begrüßt. „Die Entscheidung ist die zweite bittere Niederlage für den Ministerpräsidenten, der an vorderster Front das ‚Einfrieren‘ der Alarmstufe 2 trotz gesunkener Inzidenzen verteidigt hatte. Die Landesregierung verlangt unter Strafandrohung von jedem Bürger, all ihre Verordnungen peinlichst genau einzuhalten. Sie selbst verstieß aber mit dem ‚Einfrieren‘ gegen ihre eigene Verordnung und missachtete darüber hinaus ihre gesetzlichen Befugnisse. Kein Wunder, dass immer weniger Bürger diesen verwirrenden Schlingerkurs der Regierung akzeptieren und zu hunderttausenden gegen den autokratischen Umgang mit dem Rechtsstaat und ihre Grundrechte auf die Straße gehen“.
Der wirtschaftspolitische AfD-Fraktionssprecher Ruben Rupp bezeichnet den Schaden für den Einzelhandel als gewaltig und nicht wieder gut zu machen. „Es ist unfassbar, wie leichtfertig Herr Kretschmann der Wirtschaft einen Millionenschaden zufügt. Ich hoffe, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und in der anstehenden neuen Verordnung nicht einfach die Restriktionen der 2. Alarmstufe in die 1. Alarmstufe verschiebt. Dies wäre eine Missachtung des Gerichts.“