Der religionspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL hat der Evangelischen Kirche vorgeworfen, ungeimpfte Gläubige auszugrenzen. „Ab dem zweiten Adventssonntag sollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 800 keine Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen mehr stattfinden. Damit beteiligt sich nun auch die Kirche an der sozialen Separation von Geimpften und Nichtgeimpften. Die Absurdität dieses Ansinnens wird auf die Spitze getrieben durch Ausnahmeregelungen für Kinder unter 14 Jahren, Bestattungen und Nottaufen. Trauert das Virus mit und befällt die Angehörigen nicht; oder kann es zwischen 13- und 15jährigen unterscheiden?“
Diese Regelung widerspricht sowohl dem Grundrecht auf freie Religionsausübung als auch dem christlichen Gottesdienstverständnis, so Goßner. „Die Pflicht, das Leben zu schützen, darf nicht mit der Anmaßung verwechselt werden, den Tod zu verhindern. Aber genau darauf steuern die Kirchen hin, sonst würden sich nicht die Stimmen mehren, Gläubige zum Impfen zu drängen. Kirchen aber haben das Evangelium zu verkünden, keine politischen Narrative. Egal welches G man ist: Gesegnet müssen alle werden. Alles andere wäre unchristlich, und das kann nicht Sinn und Zweck der Religionsausübung sein. Auch die Kirche muss lernen, mit dem Virus zu leben.“