Fraktionschef Bernd Gögel hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur AfD-Klage gegen die Konstituierung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung mit Bedauern zur Kenntnis genommen. „Als Rechtsstaatspartei respektieren wir selbstverständlich die Entscheidung, auch wenn unsere Rechtsauffassung eine andere ist: Wir halten das Gremium nach wie vor für nicht arbeitsfähig, weil Landtagspräsidentin Aras (Grüne) nach der erneuten Nichtwahl der beiden AfD-Kandidaten vorletzte Woche die nötigen 17 Mitglieder des Landtags nicht berufen konnte.“
Dass das Gericht in der Konstituierung keinen Schaden sah, sei nachvollziehbar, so Gögel. „Wenn allerdings die Arbeit des Gremiums so wichtig sei, wie in der Begründung mehrfach behauptet, dann gehört es sich erst recht, dass alle Fraktionen an dieser Arbeit mitwirken können. Wir werden den Punkt weiterhin auf die Tagesordnungen der Landtagssitzungen setzen und sehen optimistisch der Wahl unserer Vertreter für das Kuratorium entgegen.“