Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL hat vor einer politischen Funktionalisierung der Grundrechte gewarnt. „Kaum erhebt sich ein Geschrei nach einer Impfpflicht, kommen Winkeladvokaten hervor und behaupten stracks, dass sie vereinbar mit dem Grundgesetz sei. Für den Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit laut Artikel 2 GG zurückzutreten hinter dem Satz, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. Hier wird ein Narrativ als Rechtsgut behauptet und in seiner Falschheit auf die Spitze getrieben: dass das Fremde höher zu werten sei als das eigene. Das ist absurd.“
Der parlamentarische Geschäftsführer widerspricht zugleich dem Marburger Sozialpsychologen Ulrich Wagner, für den die Politik einen Fehler gemacht habe, als sie zu Beginn der Pandemie eine Impfpflicht ausschloss. „Prompt fordert er, die Politik müsse jetzt ‚Rückgrat beweisen‘ und zugeben, dass sie sich damals geirrt habe. Das Gegenteil ist richtig: Sie muss zugeben, dass die damals verfügte Einschränkung der Grundrechte ein Fehler war! Sie geht stattdessen im weiter auf diesem Weg, der immer tiefer in eine Sackgasse führt, aber nicht hinaus. Das ist der Fehler!“