Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Anton Baron MdL wirft dem Staatsministerium bei der Kampagne „THE LÄND“ Rechtsbruch vor. „Bei der ‚Aktion’ handelte es sich offenbar um ‚wildes Plakatieren‘, das von den Kommunen in aller Regel scharf verfolgt und mit Bußgeldern geahndet wird. Ein Ministeriumssprecher hat selbst zugegeben, dass an Ortstafeln nicht plakatiert werden darf, und den Kommunen gleich die Lösung vorgegeben, die Plakate einfach wieder abzuhängen.“
Das ist unerhört und würde jedem anderen ein Bußgeld einbringen, so Baron. „Strenge kommunale Plakatierungsvorschriften, zum Beispiel auch für Parteien, können nicht einfach per Allmacht des Staatsministeriums außer Kraft gesetzt werden. Ich habe daher eine Anfrage an die Landesregierung nach Einzelheiten zu dieser ‚Guerillaaktion‘ gerichtet.“