„Dass die Landesregierung nach ihrer gerichtlichen Niederlage und nach unserer Gesetzesvorlage versucht, sich vor einer Gesetzesänderung zu drücken, haben wir erwartet. Das reicht uns jedoch nicht.“ Mit diesen Worten kommentiert der fischereipolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut die Ankündigung des Agrarministeriums, die Fischereiverordnung aufzuheben. Nach Bekanntwerden der Niederlage des Ministeriums gegen sechs klagende Angler hatte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes mit dem Ziel der endgültigen Beendigung des Nachtangelverbotes eingereicht.
Eisenhut zeigt sich indes über das Handeln des Ministeriums erfreut: „Die Landesregierung hat wohl eingesehen, dass sie sich sonst tausenden Klagen gegenübergesehen hätte. Und man hofft offensichtlich, sich die Diskussion über eine notwendige Gesetzesänderung und die damit verbundene Debatte um ihr jahrelanges rechtswidriges Verhalten ersparen zu können. Damit werden wir sie aber nicht durchkommen lassen. Wir wollen, dass der Landesregierung die nun überflüssige Ermächtigungsgrundlage auch für die Zukunft entzogen wird. Die AfD-Fraktion hält daher an ihrem Antrag zur Änderung des Fischereigesetzes fest.“