Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag, Anton Baron MdL, hat die Ablehnung des Eilantrages durch den VGH bedauert. „Unsere Fraktion hatte sich im Organstreitverfahren gegen eine Verschärfung der Hausordnung gewandt, mittels derer Mitarbeiter von Abgeordneten erst nach einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Zugang zu den Landtagsgebäuden erhalten. Diese Verschärfung ist eine völlig grundlose ‚Lex AfD‘, die zudem suggeriert, dass von Mitarbeitern von Abgeordneten, egal welcher Parteien, ‚Gefahren für Leib und Leben‘ ausgehen. Das ist empörend und kommt einem Misstrauensvotum gegen alle Abgeordneten gleich.“

Die Verschärfung der Hausordnung ist unnötig und beschneidet die Rechte von Abgeordneten, ist sich Baron sicher. „Wir warten das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens ab, da es aktuell nur um eine vorläufige Entscheidung ging, die sich zudem nicht mit der Begründetheit, sondern nur mit der Zulässigkeit des Antrages befasste. Wir sind zuversichtlich, dass sich der VGH nicht unseren Argumenten in der Sache verschließen wird.“