„Wir als AfD-Fraktion sind der Meinung, dass wir jedes Jahr über die Abgeordnetenentschädigungen reden sollten.“ Mit diesen Worten begründete der Parlamentarische Geschäftsführer Anton Baron MdL heute im Stuttgarter Plenum den Alternativantrag der AfD-Fraktion zur Steigerung der Abgeordneten-Diäten. „Wir wollen, dass unsere Baden-Württemberger jedes Jahr wissen sollten, wie sich die Gelder für Abgeordnete entwickeln – und zwar hier im Plenum. Unehrlich ist es, diese Debatte zu vermeiden, weil diese Debatte natürlich unangenehm ist. Sie möchten lieber irgendwelche Subventionen verteilen, die genauso vom Steuerzahler finanziert werden. Wir wollen mit Ihnen auch das nächste Jahr vor den Augen der Bürger und der Presse über die Gelder für die Abgeordneten reden.“
Daneben machte Baron verfassungsrechtliche Bedenken geltend. „Im sogenannten Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 5. November 1975 steht schwarz auf weiß, dass jede Veränderung der Höhe der Entschädigung ‚im Plenum zu diskutieren‘ ist und ‚vor den Augen der Öffentlichkeit‘ beschlossen werden muss. Denn genau dieses Verfahren ist ‚die einzige wirksame Kontrolle‘. Vielleicht sollten Sie bei dieser Gelegenheit auch mal so eine innige Liebe zu unserem Grundgesetz entwickeln wie wir.“