„Krankenhaus-Intensivbereiche werden abgemeldet, weil Personal fehlt“ – Emil Sänze MdL fragt die Landesregierung

26.04.2021
Am 8. April 2021 stellte der Pressepolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Emil Sänze MdL, an die Landeregierung die Kleine Anfrage „Krankenhaus-Intensivbereiche und deren Entwicklung“ (Landtags-Drs. 16/10053)[1]. Einige Aspekte der Antwort der […]

Am 8. April 2021 stellte der Pressepolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Emil Sänze MdL, an die Landeregierung die Kleine Anfrage „Krankenhaus-Intensivbereiche und deren Entwicklung“ (Landtags-Drs. 16/10053)[1]. Einige Aspekte der Antwort der Landesregierung sind überraschend, einige scheinen nicht schlüssig – und Daten für 2020 und 2021 erhielt der Abgeordnete überhaupt keine.

Laut Landesregierung wurden 2015 in Baden-Württemberg bei einer Gesamtzahl von etwa 55.204 Betten und einer Gesamtauslastung 77,48% laut Krankenhausstatistikverordnung 3.317 Intensivbetten vorgehalten, 2019 hingegen von insgesamt von 54.219 Betten und einer Gesamtauslastung von 76,61% noch 2.781 – ein Rückgang von 16 Prozent bei den Intensivbetten allein bis 2019. Neuere Zahlen sind von der Landesregierung gar nicht zu bekommen, jedoch von DIVI. Laut DIVI-Intensivregister sind in Baden-Württemberg konstant ca. 2.100 Intensivbetten belegt, was sich auch durch das Covid-Geschehen nicht wesentlich verändert hat. Laut DIVI sind derzeit aber nur 2.445 Intensivbetten in Baden-Württemberg betreibbar[2]. Warum?

„Der Personalschlüssel erklärt alles, auch wenn uns die Landesregierung die neuesten Zahlen nicht gibt“, kritisiert Sänze. „Zwar arbeiteten 2019 insgesamt 20.341 Ärzte in Vollzeit und 100.309 übriges Personal – jedoch arbeiteten in Vollzeit lediglich 40.239 Pflegekräfte, also kaum zwei Pflegekräfte auf einen Arzt. Bei den Teilzeitstellen war das Verhältnis sogar noch ungünstiger. Wenn dann offenbar etwa 40 Tsd. Stellen verzeichnet werden, die weder unmittelbar Heilfunktion, noch Pflegefunktion haben, dann findet hier neben technischen Diensten offenbar auch ein ganz erheblicher Dokumentations- und Verwaltungsaufwand statt.“

Der Abgeordnete weiter: „Stutzig machen mich die Auskünfte auf weitere Fragen. Seit Jahresanfang schreibt die Landesregierung aktuell ca. zusätzliche 500 Intensivfälle dem Covid-Geschehen zu, dennoch ist laut DIVI die Auslastung bei ca. 2.100 konstant. Frage ich jedoch – was naheliegt – ob wegen Covid andere intensivmedizinische Behandlungen verschoben werden oder unterbleiben, dann will die Landesregierung davon nichts wissen. Wenn es aber eine konstante Krankheitslast gibt, die ständig 2.100 Intensivfälle verursacht, dann gäbe es für das Paradox der Landesregierung nur zwei Erklärungen: a) über ein Viertel der sowieso intensiv Behandelten hat plötzlich Covid? Oder b) es werden eben tatsächlich andere Behandlungen verschoben – denn es gibt diese 500 Covid-Patienten, auch in den Krisenmonaten Dezember und Januar nicht, nicht als zusätzliche Belegungsfälle in der DIVI-Statistik.

Doch es gibt noch mehr Auffälligkeiten: Am 1. Juli 2020 meldeten noch 101 Intensivbereiche in Baden-Württemberg „regulären Betrieb“, am 30. Dezember nur noch 29 und am 25. April 2021 noch 28. Die Erklärung liefert die Landesregierung selbst: Es „(…) dürfen Intensivbetten nur dann als solche gezählt werden, wenn sie auch mit entsprechendem Personal hinterlegt sind. (…) Ein weiterer Grund für die niedrigere Ausweisung ist die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen zum 1. August 2020 und deren Verschärfung im weiteren Verlauf. Nach Auskunft der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft mussten dadurch weitere Betten gesperrt werden.“ „Auf Deutsch gesagt“, so folgert Sänze, „lebt die Landesregierung sehenden Auges mit einem chronischen Mangel an Pflegepersonal und einer Situation, in der in den Krankenhäusern die Zahl der Nicht-Pflegenden der Zahl der Pflegenden die Waage hält. Offenbar ist der Pflegeberuf gegenüber anderen Tätigkeiten zu schlecht bezahlt, wenn hier chronischer Mangel herrscht. Und mit diesem in Kauf genommenen Mangel, der die wirkliche Grenze unserer Intensivmedizin darstellt, begründen Land und Bund in seltener Kaltschnäuzigkeit die Wegnahme unserer Bürgerrechte, Versammlungsverbote, Sperrstunden und dergleichen Unverschämtheiten mitten im Frieden.“

Aufschlussreich, so der Abgeordnete weiter, seien auch die Auskünfte zu seinen weiteren beiden an die Landesregierung gestellten Fragen. Einerseits wird (s. Frage 8) Folgendes behauptet: „Die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft gibt dazu wie folgt Auskunft: Für Baden-Württemberg liegen keine Daten zur Einschränkung der Behandlung von Nicht-COVID-19-Patienten zwischen dem 1.Oktober 2020 und dem 1. Januar 2021 vor.“ Andererseits geht aus der Antwort zu Frage 9 hervor: „Ergänzend hierzu erhielten zugelassene Krankenhäuser, die mit Genehmigung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit durch Aufstellung von Betten geschaffen oder durch Einbeziehung von Betten aus anderen Stationen vorgehalten haben, für jedes bis zum 30. September 2020 aufgestellte oder vorgehaltene Bett einmalig einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (vgl. § 21 Abs. 5 KHG). Dieser Betrag wurde durch ergänzende Krankenhaushilfen des Landes Baden-Württemberg Ende 2020 („Zusatzpauschale zur Beatmungsbettenpauschale des Bundes“) um weitere 30.000 EUR erhöht.“

Sänze folgert: „Es wurden also von Land und Bund bis zu 80.000 Euro je Intensivplatz bezahlt – diese wegen Personalmangel nicht betreiben zu können und dafür die Bürgerrechte zu beschädigen ist ein Armutszeugnis für jede Regierung. Ebenso heißt es in der Regierungs-Antwort wörtlich: Soweit zugelassene Krankenhäuser zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben oder aussetzen, erhalten diese für die Ausfälle der Einnahmen nach Maßgabe von § 21 Abs. 1 und 1a KHG (…) Ausgleichszahlungen in den Zeiträumen 16.03. bis 30.09.2020 sowie 01.11.2020 bis 31.05.2021. Schwarz auf Weiß wird uns hier gesagt, dass Krankenhäuser tatsächlich Nicht-Covid-Behandlungen nicht ausgeführt haben – und dafür stillschweigend entschädigt wurden. Offenbar hat Covid für die Regierenden höchste Publicity, und anderes blieb zu Landen anderer ernsthaft kranker Patienten ungetan.“

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