Rüdiger Klos MdL: weitere juristische Corona-Klatsche für Behördenwillkür

07.04.2021
Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts OVG Lüneburg, die nächtliche Ausgangssperre in Hannover als rechtswidrig einzustufen, als weitere juristische Corona-Klatsche für Behördenwillkür gewertet. „Die Ausgangsbeschränkung […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts OVG Lüneburg, die nächtliche Ausgangssperre in Hannover als rechtswidrig einzustufen, als weitere juristische Corona-Klatsche für Behördenwillkür gewertet. „Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, begründen die Richter ihr Urteil. Das sollten sich nicht nur Merkel und Spahn, sondern auch Kretschmann und Lucha hinter‘n Spiegel stecken. Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen. Genau auf solche Unterstellungen aber gründen sich die Willkürschritte auch hierzulande. Damit muss sofort Schluss sein!“

Klos verweist vor allem darauf, dass ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg nicht mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum erklärt werden dürfe. „Solange die Behörden andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichend durchsetzten, erscheine es nicht angemessen, alle Personen einer Ausgangssperre zu unterwerfen, nur weil sich Einzelne nicht an die Kontaktbeschränkungen halten, befanden die Richter. Auf gut deutsch:  wenige dürfen nicht in Geiselhaft für viele, ja alle genommen werden. Aber genau auf diesem Prinzip beruhen alle gegenwärtigen Eingriffe in unsere unveränderlichen Freiheitsrechte! Ich erwarte, dass der OVG-Entscheid endlich zu einem Umdenken auch in Baden-Württemberg führt. Im Übrigen hatten die Lüneburger Richter Mitte März bereits die Schließung von Zoos gekippt und auch Musikunterricht als Einzelunterricht wieder erlaubt. So stelle ich mir verantwortliche Rechtsprechung im Interesse der Bürger vor!“

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos (geb. 1960) ist Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und Mitglied im Oberrheinrat sowie im Ständigen Ausschuss. Klos wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und vertritt den Wahlkreis 55 (Tuttlingen-Donaueschingen).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

Weitere Pressemitteilungen:

Parlamentarischer Berater

Wir suchen einen Parlamentarischen Berater (m/w/d) für den Ständigen Ausschuss und den Ausschuss des Inneren zur Vorbereitung der Ausschüsse des Landtags von Baden- Württemberg, insbesondere zur Erarbeitung von Gesetzesinitiativen und Anträgen. Weitere Informationen...

Weiterlesen
Startseite 9 Pressemitteilung 9 Rüdiger Klos MdL: weitere juristische Corona-Klatsche für Behördenwillkür