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Bernd Gögel MdL: Stochs Vorschlag ist verfassungswidrig

12.10.2020 | Pressemitteilung

Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat den Vorschlag von SPD-Landes- und Fraktionschef Andreas Stoch, Parlamentariern per Verfassungsänderung das Mandat zu entziehen, die „extremistisches Gedankengut“ verbreiten, als verfassungswidrig zurückgewiesen. „Der Kampf um den Schutz der Verfassung rechtfertigt nicht den Bruch der Verfassung. Die Freiheit, auch die Freiheit der Abgeordneten, darf nicht um der Freiheit willen geopfert werden. Die AfD widerspricht im Interesse aller Volksvertreter Vorschlägen zur Aberkennung der Mandate oppositioneller Landtagsabgeordneter wegen angeblicher ‚Parlamentsunwürdigkeit‘. Die Geschichte ist reich an Beispielen, wie 1933, die die Umsetzung einer Diktatur durch Marginalisierung und Ausstoßung der parlamentarischen Opposition zeigen. Die marginalisierte SPD tut offenbar alles, um weiter mitspielen zu dürfen und ein Zipfelchen der Macht zu erhaschen.“

Festzustellen, ob und wer sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ gestellt hat, obliegt nicht der parlamentarischen Konkurrenz – aus gutem Grund, so Gögel. „Wer das im Sinne von Deutungshoheit fordert oder gar sich anmaßt, steht außerhalb der Demokratie. Die Idee, dass es Aufgabe der Regierung oder der Mehrheit sei, die Opposition zu überwachen, oder gar Einzelabgeordnete aus dem Parlament zu verbannen, ist nachgerade absurd und stellt demokratische Prinzipien und parlamentarische Gepflogenheiten auf den Kopf. Dass der erbärmliche Vorschlag im Stile einer ‚Nationalen Front‘ a la DDR durchgewunken werden soll, setzt dem Ganzen die Krone auf. Sollte eine solche Verfassungsänderung tatsächlich eine Mehrheit finden, wird die AfD umgehend beim Verfassungsgerichtshof klagen.“

AfD-Fraktion Pressestelle

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