Auf ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung am 23. Juli 2019 in Meersburg haben die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen. Der Initiative zufolge sollen Anpassungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht zur Erleichterung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorgenommen werden, um die Einrichtung von Ladeplätzen an heimischen Parkplätzen zu erleichtern. Laut Pressemitteilung der Landesregierung sieht der Gesetzentwurf eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter solle die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichte, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiege. Ebenso solle im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten habe und beschließen könne, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen habe. Scharfe Kritik an dieses Initiative äußert Emil Sänze, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg: „Der grundgesetzlich garantierten Eigentumsfreiheit unterliegt auch die Substanzerhaltung des Eigentums. Wenn nun die in der Bundesratsinitiative postulierten Maßnahmen, die im Framework einer von globalen Eliten gesteuerten öko-sozialen Transformation gesehen werden müssen, in die Tat umgesetzt werden, wird eine freiheitswidrige Substanzveränderung am Eigentum vorgenommen, die wir von der AfD nicht hinnehmen können. Die Bürger werden durch ideologische Großprojekte in ihrer Freiheit immer weiter eingeschränkt. Den Verfechtern einer bis ins Religiöse gesteigerten Klimaideologie scheint jedes auch extrakonstitutionelle Mittel recht zu sein, um ihr krudes ökosozialistisches Gedankengut den Bürgern, in diesem Fall den Vermietern, aufzunötigen.“
Eigentum verpflichtet zum Wohle der Allgemeinheit, aber nicht zum Wohle der Privatinteressen
Sänze sieht in den von der Bundesratsinitiative vorgesehenen Maßnahmen eine Eigentumsverpflichtung, die keineswegs grundgesetzlich geschützt ist, sondern dem Wohle lediglich privater individueller Interessen diene: „Nach Artikel 14 des Grundgesetzes verpflichtet Eigentum und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Die Initiative der schwarzgrünen Südachse kann sich nicht auf eine Eigentumsverpflichtung zum Wohle der Allgemeinheit berufen. Ob ich mir ein Elektroauto anschaffe und einen Bedarf an Auflademöglichkeiten hervorrufe, ist eine rein individuelle Entscheidung und in keiner Weise dem Allgemeininteresse zuzuordnen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Inhaber eines Elektroautos in einem Anflug moralischer Gesinnung und in vollständiger Ausblendung der Handlungskonsequenzen die Welt zu retten glaubt. Gesinnungsethisches Handeln ist egoistisches Handeln. Wir brauchen in Politik und Gesellschaft weniger egoistische Gesinnungsethik und mehr am Gemeinwohl ausgerichtete Verantwortungsethik.“