Durch die Verschleppung des Sachverhalts durch das Regierungspräsidium Stuttgart und das Nichtbeachten des Bauwiderspruches wurde die Windkraftanlage Braunsbach einfach erstellt, was zur Folge hatte, dass dadurch die bis dahin dort lebenden Rotmilan-Brutpaare vergrämt wurden. Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein stellt dazu fest: „In diesem Verfahren wurden die obersten Naturschutzgesetze missachtet! Offensichtlich ist der grün-schwarzen Landesregierung die Umsetzung der brachialen Windkraftagenda wichtiger als unsere schöne Natur. Das kann mit Sicherheit nicht der Wille der Bevölkerung sein.“
Betreiber hofft, mit nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung Abriss zu umgehen
Die Naturschutzverbände NABU und LNV waren darauf gerichtlich aktiv geworden, woraufhin das Verwaltungsgericht Stuttgart die rechtswidrige Genehmigung kassierte. Dies wurde gleichlautend nochmals in weiteren Verhandlungen vom Verwaltungsgericht Stuttgart sowie dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt. Der Abgeordnete Udo Stein machte den Vorgang öffentlich und startete eine parlamentarische Initiative. Um die dreifach gerichtlich festgestellten Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht zu „heilen“, will der Betreiber nun eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen in der Hoffnung, den Abriss zu vermeiden und doch noch in Betrieb gehen zu können. Udo Stein erklärt: „Der Vorgang wird sich nicht selbst erledigen, ich werde den Fortgang der Angelegenheit selbstverständlich weiterhin im Auge behalten.“