Rüdiger Klos: AfD-Fraktion erstattet Strafanzeige wegen Geheimnisverrat im Parlamentarischen Kontrollgremium

17.06.2019
Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat durch ihren Rechtspolitischen Sprecher, den Abgeordneten Rüdiger Klos, Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erstattet, die das Verfahren zwischenzeitlich zur Ermittlung an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft […]

Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat durch ihren Rechtspolitischen Sprecher, den Abgeordneten Rüdiger Klos, Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erstattet, die das Verfahren zwischenzeitlich zur Ermittlung an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat. Anlass ist der begründete Verdacht des Geheimnisverrats. In Presseartikeln wurde ausführlich und detailliert über eine geheime Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) berichtet, in der der Vorsitzende Ulrich Sckerl das Gremium gegen die AfD instrumentalisiert hatte. Unter anderem wurde über Unterlagen berichtet, die in diesem geheim tagenden Gremium (PKG) besprochen worden sind. Aus diesen Unterlagen wurde wortwörtlich zitiert. „Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Entweder hat sich die Presse durch eine Straftat Kenntnis verschafft, oder, und die Wahrscheinlichkeit und Lebenserfahrung spricht überwältigend für diese Variante, ein Sitzungsteilnehmer hat Recht und Gesetz gebrochen“, so der Abgeordnete Klos. „Es ist dabei nicht das erste Mal, dass Sckerl durch unzulässige Einmischungen auffällt.“

Neuer Tiefpunkt in Zeiten Grüner Regierungsbeteiligung

Seit Bestehen des Landtages ist noch nichts aus dem Geheimraum nach außen gedrungen. Der Vorsitzende des PKG, der Abgeordnete Ulrich Sckerl, rückt dabei in den Focus der Vorwürfe. „Es stellt sich die Frage, inwieweit Herr Sckerl als Vorsitzender in die Angelegenheit verstrickt ist. Wie, wann, wo und was hat er von der Weitergabe der Unterlagen erfahren? Was und wann hat er als Vorsitzender des PKG unternommen, um die Angelegenheit aufzuklären? All diese Fragen wird Herr Sckerl der Öffentlichkeit beantworten müssen“, so der Abgeordnete Klos weiter.

Dubiose Rolle des Ulrich Sckerl

„Die Rolle von Herrn Sckerl in dieser Sache ist dubios“, so Klos. „Eigentlich ist das PKG ausschließlich zur Kontrolle der Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz vorgesehen,“ sagt Klos unter Verweis auf die gesetzliche Regel in § 16 Absatz 1 Landesverfassungsschutzgesetz. „Das PKG ist nicht da zur Kontrolle des Parlaments und seiner Mitglieder. Herr Sckerl maßt sich hier und dem PKG eine Rolle an, die ihm nicht zusteht, und begibt sich damit außerhalb der Verfassung. Der Ablauf spricht dafür, dass aus dem Umfeld von Sckerl die Geheimunterlagen an die Presse durchgestochen wurden. Festzuhalten bleibt, die AfD-Fraktion wird weder sich noch eines ihrer Mitglieder unter Druck setzen oder einschränken lassen. Eine Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und der damit einhergehenden Aushöhlung des Rechtsstaates wird sich die AfD mit aller Macht zur Wehr setzen. Wenn Herr Sckerl als Mitglied der die Regierung stützenden Parteien glaubt, sein Amt als Vorsitzender des PKG für parteipolitische Machenschaften missbrauchen zu können, dann werden ihn nötigenfalls die Gerichte wieder auf den Boden des Rechtsstaates zurückholen müssen. Aus der Sicht der AfD-Fraktion sind scharfe Ermittlungen notwendig“, so der Abgeordnete Klos abschließend. „Die AfD-Fraktion geht davon aus, dass angesichts der Schwere der im Raum stehenden Verstöße die Landtagspräsidentin die notwendigen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln fördern und unterstützen wird.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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